Privatsphäre zuerst: Datensparsamkeit
Erheben Sie nur, was unbedingt nötig ist, und so anonym wie möglich. Erklären Sie klar, wozu Daten dienen, wie lange sie gespeichert werden und wie Betroffene Auskunft erhalten. Viele Wirkungen lassen sich über stichprobenartige Zählungen und grobe Aggregationen prüfen, ohne Profile zu bilden. Pseudonymisierung, kurze Löschfristen und unabhängige Prüfungen sind Standard. So bleibt Vertrauen erhalten, und die Legitimität der Maßnahme steht auf solidem Fundament, das juristischen, gesellschaftlichen und praktischen Anforderungen standhält.
Evidenz statt Bauchgefühl
Kleine A/B-Tests, Vorher-nachher-Vergleiche und qualitative Interviews zeigen, ob ein Hinweis wirklich hilft. Erfolge werden nicht nur gefeiert, sondern belegt; Misserfolge dienen als Lernchance. Offene Dokumentation verhindert Wiederholung unnötiger Fehler. Wichtig ist, nicht nur Durchschnittswerte, sondern Verteilungseffekte zu betrachten: Wer profitiert, wer bleibt zurück? So wird aus einem hübschen Einfall eine belastbare Maßnahme. Evidenzbasiertes Vorgehen erhöht Glaubwürdigkeit und macht Budgets wirksamer, weil Entscheidungen auf nachvollziehbaren Daten statt Vermutungen beruhen.